Suizid + Suizidalität - Unterbringungsgesetz - 4
SUIZID + SUIZIDALITÄT UNTERBRINGUNGSGESETZ Das Unterbringungsgesetz regelt die Unterbringung psychisch kranker Menschen . Es handelt sich um ein Landesrecht , deshalb gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, aber mit ähnlichem Inhalt. Geregelt wird die feiwillige oder zwangsweise Unterbringung. Zwangsweise Unterbringung - Voraussetzung - ärztliche Diagnose einer schwerwiegenden psychischen Störung muss vorliegen - Eigen- und/oder Fremdgefährdung - Einlieferung durch Polizei möglich, wenn der Amtsarzt nicht erreichbar ist (Gesundheitsamt) Aufnahme in die Klinik - sofortige Untersuchung muss erfolgen - bestätigt sich der Verdacht nicht, so darf die Person nicht gegen ihren Willen festgehalten werden. Bestätigt sich der Verdacht, so muss der Arzt sofort den Antrag beim Amtsgericht auf richterliche Anordnung der Unterbringung stellen - nach einer festgelegten Frist wird über die endgültige Unterbringung durch ein...